Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung „Nacht der Unternehmen“

Aachen, den 01.02.2018

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden vom Aussteller bzw. Sponsor mit der Anmeldung zur Veranstaltung in allen Punkten rechtsverbindlich anerkannt.

Anmeldevoraussetzungen

Die durchzuführende Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen an den Veranstalter gesendet werden. Erst durch den Erhalt der automatisch versandten Bestätigungs- Email gilt die Anmeldung als durch den Veranstalter zur Kenntnis genommen.
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Veranstalter:
TEMA Technologie Marketing AG
Aachener-und-Münchener-Allee 9
52074 Aachen
Tel.: 0241 88970 0

Die Anmeldung ist bis zur Mitteilung über Zulassung oder Nichtzulassung durch den Veranstalter verbindlich. Der Eingang der Anmeldung wird in Form einer Email bestätigt.

Anmeldefrist:

Da die Nachfrage das Angebot an Ausstellungsplätzen erfahrungsgemäß übersteigt, ist eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert. Um Ihren Firmennamen in unseren Veranstaltungsflyer zu Werbezwecken aufnehmen zu können, ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Über den vertraglichen Anmeldeschluss und die über die Standkapazität hinausgehende Anmeldungen können nur über eine Warteliste berücksichtigt werden.

Veranstaltungsort

Siehe Veranstaltungswebsite

Veranstaltungszeiten

Die Ausstellungsräume sind während der Veranstaltung ab 16:00 Uhr für Besucher geöffnet. Die Einrichtung der Messestände erfolgt von 14:00 bis 16:30 Uhr Ein Aufbau über den genannten Zeitpunkt hinaus ist nur nach Absprache im Vorfeld möglich. Der Abbau der Stände durch die Aussteller findet zwischen 20:30 Uhr und 24 Uhr statt. Bei Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor bzw. werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Standflächenvermietung und -gestaltung

Der Aussteller erhält nach der Absendung seiner Anmeldung eine Eingangsbestätigung. Die Auswahl eines Standplatzes ist nicht möglich, Wünsche werden jedoch soweit möglich berücksichtigt. Eine genaue Standzuweisung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Veranstalter. Es stehen verschiedene Aussteller- und Sponsorenpakete zur Verfügung. Eine auch teilweise Übertragung der Rechte aus der Zulassung auf Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Dem Aussteller ist es nicht gestattet, Wände, Decken oder Böden mechanisch zu beschädigen (z. B. durch Bohren, Nageln, etc.). Dieses gilt ebenfalls für den mietweise überlassenen Ausstellungsstand.

Leistungen

Es gelten die Leistungen wie im Angebot der versch. Aussteller- und Sponsorenpakete beschrieben.

 

Zahlungskonditionen

Der Gesamtbetrag über die Standgebühr wird fällig zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält der Veranstalter sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Standplatz anderweitig zu vermieten. Eine Teilnahme an der Veranstaltung/ Messe bei Nichtbegleichung der Rechung ist ausgeschlossen.

Stornierungen

Die Stornierung der verbindlich angemeldeten Aussteller- und Sponsorenpakete muss bis 4 Monate vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter erfolgen. Die Stornogebühr beträgt in diesem Fall 50 % des Paketpreises. Geht die Stornierung später ein oder erscheint ein Aussteller nicht, wird der gesamte Preis erhoben.

Sollte die Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht stattfinden können, werden alle von den teilnehmenden Unternehmen bereits gezahlten Beiträge zurück­erstattet. Für zusätzlich entstehende Kosten übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Überwachung der Ausstellungsflächen

Es findet keine allgemeine Bewachung der Ausstellungsflächen durch den Veranstalter statt.

Haftungsausschluss oder Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche während der Ausstellung, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes auftretenden Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen. Dies gilt auch für etwaiges Verschulden Dritter, z. B. Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, Mitarbeiter der Messebaufirma usw. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Verschulden des Veranstalters. Es wird daher jedem Aussteller empfohlen, gegen die üblichen versicherungsfähigen oder denkbar auftretenden Gefahren, wie Feuer, Diebstahl, Wasser und Witterungsschäden, Beschädigung usw., einschließlich des Transportrisikos von Ausstellungsgut, eine Versicherung abzuschließen.

 

Abweichungen

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu ändern, Ersatzreferenten einzusetzen sowie Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.

 

Aachen, der 01.02.2018